Wahlseite der Landeskirche Hannovers

Quelle: Landeskirche Hannovers
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Im Jahr 2024 ist Kirchenvorstandswahl

Wortbildmarke der Kirchevorstandswahl. Grafik: Landeskirche Hannovers
Wortbildmarke der Kirchevorstandswahl. Grafik: Landeskirche Hannovers
Drei Fragen zur Kirchenvorstandswahl 2024

Warum? Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.

Wie? Erstmals online wählen: von zu Hause am Computer. Per Brief: Sie erhalten Mitte Februar alle Unterlagen für alle Wahlmöglichkeiten - natürlich auch zur Briefwahl. Mit persönlicher Stimmabgabe: in einem Wahlraum Ihrer Kirchengemeinde in der Nähe, wenn die Gemeinde sich dafür entscheidet.

Wen? Bis 10.10.2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und vorgeschlagen werden, Voraussetzung sind ein Alter von 16 Jahren am Beginn der Amtsperiode und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich bei einer Gemeindeversammlung persönlich vor oder werden auch im Gemeindebrief präsentiert.

Sie möchten kandidieren?

Sie haben Spaß daran, etwas zu gestalten und möchten sich für andere einsetzen? Teamarbeit ist Ihnen wichtig und Sie haben keine Angst vor Zahlen oder Verantwortung? Und neuerdings haben Sie sogar Zeit, in der Sie sich gern mit Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen ehrenamtlich einbringen möchten?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Willkommen zur Mitarbeit in Ihrem Kirchenvorstand!

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.

Zusammen mit dem Pfarramt gibt der Kirchenvorstand seiner Kirchengemeinde ein Gesicht. Mit viel Leidenschaft und verschiedensten persönlichen Begabungen schafft er die Grundlage für ein lebendiges Gemeindeleben. Als Leitungsgremium trifft er sich alle ein bis zwei Monate zu einer gemeinsamen Sitzung.

Kollegiales Miteinander und eigenständiges Arbeiten werden dabei großgeschrieben. In der Zeit zwischen den Sitzungen können sich Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen je nach Zeitbudget dort engagieren, wo ihr Herz schlägt. Verschiedenste Kompetenzen bringen dabei viele Früchte, sei es in Projekten mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Gemeinde, im Bereich Musik und Kultur, Gottesdienst oder Finanzen, sei es für die Kindertagesstätte oder diakonische Aufgaben, für Bau- oder Personalfragen und vieles mehr.

Kirche lebt durch Sie - am 10. März 2024 ist wieder Kirchenvorstandswahl. Vielleicht sind Sie ja eine der Kandidatinnen oder Kandidaten? Sprechen Sie Ihren Kirchenvorstand oder Ihre Pastorin und Ihren Pastor an. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen!

Ablauf der Wahl und Neuigkeiten

Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Wahltag ist der 10. März 2024.

Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.

Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern und die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern:

So kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.

Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der Allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl versendet ein Dienstleister im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers direkt an die Wahlberechtigten. Um Herstellung und Versand der Wahlunterlagen müssen sich die Kirchengemeinden nicht kümmern. Gemeinden können - zusätzlich zur Briefwahl und Onlinewahl - eine Urnenwahl durchführen, wenn sie dies möchten.

Weitere Erleichterungen für die Kirchengemeinden: Die Mindestzahl der zu wählenden Personen in einem Kirchenvorstand liegt nun bei drei. Die Wahlvorschläge brauchen nicht mehr zehn Unterstützerunterschriften und können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Außerdem entfällt eine Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Pflege der Verzeichnisse. Auch die Erfassung der Wahlaufsätze und die Erstellung der Druckvorlage für die Stimmzettel erfolgt zentral.

Der Slogan der kommenden Kirchenvorstandswahl: „Kirche mit mir“ wird durch den Zusatz „Miteinander“ ergänzt. Alle Mittel und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden sich daran ausrichten.

Weitere Informationen in gedruckter Form werden von der Landeskirche zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website www.kirchemitmir.de abrufbar.