Sexualisierte Gewalt

Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie

Fachstelle sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers

In der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers können sich Betroffene, Angehörige oder anderweitig thematisch Berührte melden. Die Mitarbeitenden beantworten Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt und informieren über Abläufe im Krisen- und Verdachtsfall sowie interne und externe Hilfen. Sie unterstützen Betroffene bei der Antragstellung auf „Leistungen in Anerkennung des Unrechts, das Betroffenen sexualisierter Gewalt in Körperschaften oder Einrichtungen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Bremischen evangelischen Kirche und in Mitgliedseinrichtungen ihrer Diakonischen Werke zugefügt wurde“ und helfen beim Antragsverfahren für „Leistungen zur Anerkennung erlittenen Unrechts“ durch die Landeskirche Hannovers.

Anlaufstellen

Betroffenen oder Zeug*innen sexualisierter Gewalt sowie Angehörigen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, sich zu melden:

Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers:
Die Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers ist als Stabsstelle direkt der Präsidentin des Landeskirchenamts, Dr. Stephanie Springer, zugeordnet.

Die Leiterin der Fachstelle ist 
Pastorin Dr.Karoline Läger-Reinbold: (05 11) 12 41-6 50

Zur Begleitung Betroffener steht seit Januar 2022
Soz.-Päd. Sigrid Haynitzsch zur Verfügung: (05 11) 12 41-2 99

Als Fachkraft für Prävention und Aufarbeitung ist
Dipl.-Pädagogin Mareike Dee ansprechbar: (05 11) 12 41-7 26

Das Sekretariat ist durch Kerstin Günther und Karin Schuh besetzt.
Website: www.praevention.landeskirche-hannovers.de
 

Zentrale Anlaufstelle HELP – Telefon (08 00) 5 04 01 12
Kostenlos und anonym. Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie.
Website: www.anlaufstelle.help
 

Unabhängige, kirchenexterne Berater:innen

Darüber hinaus stehen unabhängige, kirchenexterne Berater:innen zur Verfügung, die Fragen beantworten und Betroffene begleiten können, zum Beispiel, wenn es um die Beantragung von Anerkennungs- oder Unterstützungsleistungen geht. Die Namen und Kontaktdaten erhalten Sie auf Anfrage entweder über „HELP“ oder über die Fachstelle Sexualisierte Gewalt.

Eine weitere Übersicht über Beratungsstellen sind hier zu finden: 
Hilfeportal sexueller Missbrauch (UBSKM)


Landeskirche Hannovers

  • Die Landeskirche Hannovers setzt sich in allen Bereichen für die Förderung, Begleitung und Entwicklung von Kindern,Jugendlichen und Erwachsenen ein. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt gehört für uns selbstverständlich dazu.Dazu hat sich die Landeskirche in ihren „Grundsätzen für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ vom 26.01.2021 verbindlich verpflichtet.
  • Die leitenden Prinzipien der Landeskirche Hannovers in der Arbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind: Null Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt und Transparenz bei der Aufarbeitung.
  • Die Kirche soll ein sicherer Raum sein, in dem alle Menschen vor sexualisierter Gewalt geschützt sind. Seit 2010 baut die Landeskirche Schritt für Schritt ein System zur Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen sexualisierter Gewalt auf. Gleichzeitig ist in dieser Zeit deutlich geworden, dass auch die Landeskirche Hannovers nicht frei von sexualisierter Gewalt ist, dass sie in der Vergangenheit sexualisierte Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende geduldet hat und dass sie damit vor der Aufgabe versagt hat, Menschen im Raum der Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Die bisherigen Konzepte wurden in den „Grundsätzen für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ zusammengefasst und fortentwickelt. Im Zusammenspiel mit anderen Beschlüssen bilden diese Grundsätze die verbindliche Grundlage für die Arbeit in allen Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und den sonstigen kirchlichen Körperschaften und ihren Einrichtungen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern und dort, wo geschehen, die Aufarbeitung zu unterstützen.

 

Unabhängige Kommission (UKO)

Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag stellen über Leistungen in Anerkennung des Unrechts, das ihnen in Körperschaften und Einrichtungen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Bremischen evangelischenKirche und in Mitgliedseinrichtungen ihrer Diakonischen Werke zugefügt wurde. Über den Antrag entscheidet eine unabhängige Kommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsenund die Bremische evangelische Kirche gebildet ist. Die Unabhängige Kommission entscheidet grundsätzlich nach Lage der Akte und gegebenenfalls aufgrund einer nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung. Die Entscheidungen der UKO sind nicht vergleichbar mit Gerichtsurteilen. Auf Grundlage der Angaben, die Betroffene in ihren Anträgen machen, nimmt die UKO vielmehr eine Plausibilitätsprüfung vor und hört ggf. weitere Fachkräfte und Expert:innen zum Sachverhalt an. Die beteiligten Kirchen haben sich verpflichtet, die Vorschläge der Kommission zu übernehmen. Die Kommission ist nicht an irgendwelche Weisungen einer der Kirchen oder der Diakonie gebunden. In der Berichtserstattung zu Fällen, in denen Zahlungen aufgrund der Entscheidung der UKO geleistet wurden, hat die UKO demnach entschieden, dass die Taten sich den Betroffenen zufolge so ereignet haben können und sie den Schilderungen der Betroffenen Glauben schenken. Eine Ermittlung oder Verurteilung im Sinne des Strafgesetzbuches ist jedoch nicht erfolgt.

Prävention sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis

Hilfen für Betroffene, Schulungsangebote zur Prävention, Informationen über das Schutzkonzept des Kirchenkreises, Verweise zur Studie des Forschungsverbundes „ForuM – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“ und Berichte zur Präventionsarbeit im Kirchenkreis Burgdorf finden Sie über den folgenden Link.

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